Hier finden Sie die neue Satzung als Download

Aufgrund formeller Änderungen musste die Satzung wie folgt angepasst werden:

 

Version 29.03.2019

§16 Auflösung des Vereins

(2) Bei Auflösung oder Aufhebenung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an die Stadt Taunusstein, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung von ortsansässigen Sptortvereinen zu verwenden hat.

 

Version 16.08.2019

§16 Auflösung des Vereins

(2) Bei Auflösung oder Aufhebenung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an die Stadt Taunusstein, die es zur Förderung des Sports an ortsansässige Sportvereine zu verwenden hat.